Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das
Steinmetz - und Steinbildhauer Handwerk der Handwerkskammer zu Köln.
Natursteinwerkstatt
Alte Neusser Landstr. 207
50769 Köln
Telefon: 0221 / 9782812
Im Jahre 1991 bereits mit 31 Jahren bestellte die Handwerkskammer zu Köln Robert Hecker, zum öffentlichen Sachverständigen für das Steinmetz- und Steinbildhauer Handwerk.
Ein Vertrauensbeweis für den einstigen Lehrling der Dom-Bau-Hütte zu Köln und eine Auszeichnung für sein berufliches Engagement. Zu dieser Zeit saß der lebhafte Steinmetz- und Steinbildhauermeister im Gesellen- Prüfungsausschuss der Kammer und hatte beruflich bereits einiges auf die Beine gestellt: Im Jahr seiner Gesellenprüfung war er Kammersieger und zweiter Landessieger der Leistungswettbewerbe der Handwerksjugend geworden, hatte zwei Jahre später die Meisterschule besucht und mitten in der Meisterausbildung im Jahre 1984, seinen Betrieb in seinem Heimatort Worringen gegründet- noch nicht einmal 24- jährig!
Etwa 30 Gerichtsgutachten schreibt Robert Hecker pro Jahr, natürlich an einem Schreibtisch aus Marmor! Zusätzlich bitten pro Jahr etwa genauso viele Privatleute um seinen Rat. Häufig schlichte er dann, denn viele Streitigkeiten entstehen auch aufgrund von Missverständnissen, die dann in gemeinsamen Ortsterminen ausgeräumt werden können. Es ist ähnlich wie im normalen Leben meint Hecker, die Menschen sprechen zu wenig miteinander.
Die Handwerkskammer bestellt und vereidigt Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen, und Preise von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe. Um öffentlich bestellt und vereidigt zu werden, müssen sich die Sachverständigen vor ihrer Bestellung einem aufwendigen Prüfungsverfahren unterziehen. Als Gerichtsgutachter ist es ihre Aufgabe, handwerklich-technische Fachfragen zu klären. Sie können aber auch als Privatgutachter im Auftrag von Privatpersonen tätig werden und dabei dazu beitragen, dass ein Konflikt, z. B. zwischen einem Handwerksbetrieb und einem Kunden, gütlich geregelt werden kann. Darüber hinaus wird der Sachverständige von Architekten und Bauherren für Beratung, Planung und Baubetreuung hinzugezogen.